Frau am Bach

Informationspflichten nach TrinkwV

Regelmässige internetbasierte Information der Verbraucher nach § 46 TrinkwV

Die im Jahr 2021 novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie beinhaltet auch eine Reihe von Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber ihren Kunden. Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben in nationales Recht durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung ist nun erfolgt: Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung gilt ab dem 24. Juni 2023. Unseren dort in § 46 (internetbasierte Informationen) gesetzlich festgelegten Informationspflichten kommen wir an dieser Stelle nach: Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen sowie weiterführende Informationen von Fachverbänden bzw. Ministerien in den Internetlinks zur Verfügung.

Allgemeine Daten

Wasserversorgungsgebiet

Leistungsfähigkeit des Wassersystems 2022

Wassergewinnungsverfahren

Wasseraufbereitungs- und Desinfektionsverfahren

Untersuchungspflichten gemäß Trinkwasserverordnung

Wasserhärte

Auswahl von Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser

Risikomanagement in der Wasserversorgung

Verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser

Tipps zur Vermeidung einer Schädigung der menschlichen Gesundheit durch stagnierendes Trinkwasser

Kosten und Preise

Kontakt

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne direkt an unter 06331-876-0 oder senden uns eine Nachricht per Email.