Rechnung
Die Rechnungen enthalten viele Informationen. Mit unserer Musterrechnung verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über Ihre Verbrauchsabrechnung. So erkennen Sie mit wenigen Klicks, was die einzelnen Positionen bedeuten.
In Ihrer Jahresrechnung für Energie und Wasser werden auch die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt. Wichtige Hinweise sowie Berechnungsbeispiele für Strom und Erdgas geben weitere Einblicke.
Musterrechnung
Hier finden Sie eine Musterrechnung.
„Die aufgeführten Abschläge sind nur für den Monat Februar 2023 gültig. Ihre Abschläge von März bis Dezember 2023 reduzieren sich noch aufgrund der Strom- und Gaspreisbremse (die Reduzierung für Monat Februar wird automatisch berücksichtigt). Wir teilen Ihnen Ihre neuen Abschläge mit separaten Schreiben mit. Abschlagsänderungen sind bis auf weiteres nicht möglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“.
„Die aufgeführten Abschläge sind nur für den Monat Februar 2023 gültig. Ihre Abschläge von März bis Dezember 2023 reduzieren sich noch aufgrund der Strom- und Gaspreisbremse (die Reduzierung für Monat Februar wird automatisch berücksichtigt). Wir teilen Ihnen Ihre neuen Abschläge mit separaten Schreiben mit. Abschlagsänderungen sind bis auf weiteres nicht möglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“.
- Es sorgt dafür, dass die wasserführenden Leitungen in Ihrem Haus nicht verkalken.
- Es verlängert die Lebensdauer der wasserführenden Haushaltsmaschinen, z.B. bei Kaffeemaschine, Bügeleisen, Wasch- und Spülmaschine, lagert sich bei mittleren oder harten Härtebereichen schädlicher Kalk ab. Dies führt langfristig zum Verschleiß der Maschinen.
- Sie benötigen deutlich weniger Reinigungsmittel, z.B. Putzmittel, weniger Waschmittel (bitte beachten Sie hier die Dosierhinweise für weiches Wasser auf der Packung), kein Entkalker. Auch Badezusätze und Shampoos schäumen schon bei geringen Mengen sehr gut auf. Mit weniger Reinigungsmitteln kann ordentlich Geld gespart werden und die Umwelt freut es obendrein.
- Zimmerpflanzen wachsen mit weichem Wasser besser und bilden keine störenden Kalkflecken auf den Blättern.
Serviceassistent Jahresrechnung
Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen oder Ihren Abschlag ändern? Dann nutzen Sie unseren Serviceassistent Jahresrechnung.
Abschlag
Wie wird Ihr Abschlag berechnet?
Als Kunde der SWPS erhalten Sie einmal im Jahr eine Rechnung für Ihren Energie- und Wasserbezug. In dieser Rechnung werden die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt.
Anhand der Verbrauchswerte für Energie und Wasser im letzten Abrechnungszeitraum wird der voraussichtliche Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum errechnet.
Bitte beachten Sie,
- dass durch die stichtagsbezogene Ablesung (Ihr Zählerstand am Ablesetag) auf die vollen 365 Tage eines Jahres hochgerechnet wird.
- Die Ablesung findet jedes Jahr von Ende November bis Mitte Dezember statt.
- Mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen wird der Nettobetrag für die zu erwartende Rechnung bestimmt. Hinzu kommt die Umsatzsteuer mit dem gültigen Umsatzsteuersatz.
- Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der monatlichen Abschlagszahlungen (elf Abschläge) geteilt und somit der Betrag für Ihre Abschlagszahlungen ermittelt.
- Nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt, davon ein Rechnungsbetrag ermittelt und diese mit den bisher geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.
- Gibt es eine Differenz zwischen geleisteten Abschlagszahlungen und Gesamtrechnungsbetrag, erhalten Sie je nach Sachlage eine Nachzahlung oder eine Gutschrift.
Berechnungsbeispiel Strom
Der Jahresverbrauch für Strom in der letzten Abrechnungsperiode betrug für einen Zeitraum von 360 Tagen 1.500 Kilowattstunden (kWh). Die Höhe der Abschlagszahlung bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch für 365 Tage von 1.500 Kilowattstunden Strom und angenommenen Strompreisen des Sondertarifs „SWPS Privat“ wird wie folgt ermittelt:
Arbeitspreis: 1.500 KWh x 26,88 Cent/kWh | 403,20 Euro |
Grundpreis für 365 Tage | 114,00 Euro |
Summe | 517,20 Euro |
÷11 = Betrag neue Abschlagszahlung | 46,5636 Euro |
gerundet auf vollen Eurobetrag | 47,00 Euro (inkl. MwSt.) |
Berechnungsbeispiel Erdgas
Der Jahresverbrauch für Erdgas in der letzten Abrechnungsperiode betrug für einen Zeitraum von 365 Tagen 25.000 Kilowattstunden. Bei angenommenen Preisen des Sondertarifs „SWPS Erdgas“ wird die Höhe der Abschlagszahlungen wie folgt ermittelt:
25.000 kWh x 5,53 Cent/kWh | 1.382,50 Euro |
Grundpreis für 365 Tage | 143,94 Euro |
Summe | 1.526,44 Euro |
÷11 = Betrag neue Abschlagszahlung | 138,7673 Euro |
gerundet auf vollen Eurobetrag | 139,00 Euro (inkl. MwSt.) |
Vorauszahlung
Vorauszahlung – Ihr effektives Spar-Angebot
Senken Sie Ihre Energiekosten durch den Abschluss einer Vorauszahlungsvereinbarung!
Wir bieten Ihnen aktuell eine Gutschrift bis zu 2 Prozent auf die kommende Jahresrechnung (ausgenommen Schmutzwassergebühren), wenn Sie sich für das Zahlungsmodell der Vorauskasse entscheiden. Die Vorauszahlung gibt es in zwei Varianten: Einmalige Vorauszahlung des kompletten Jahresenergie- und Wasserbedarfs (auf Basis Ihrer durchschnittlichen Abnahmemengen der vergangenen Jahre) Anfang März mit 2 Prozent Rabatt oder halbjährliche Vorauszahlung (jeweils 1. März und 1. Juli) mit 1,5 Prozent Rabatt.
Sie können sich alljährlich ab Oktober für Vorauszahlung anmelden – entweder persönlich in unserem Kundenzentrum – oder per Brief, Fax oder E-Mail.
Das Formular erhalten Sie hier:
Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bedarf Ihrer Unterschrift.
Anmeldeschluss ist immer der 31. Januar des neuen Jahres (für das die Vorauszahlungsvereinbarung gilt). Sie benötigen weitere Informationen zum Angebot? Sie können unsere Energieberater erreichen unter Tel. 06331 876 270.
Wichtig
Haben Sie die Vorauszahlungsvereinbarung einmal bei uns abgeschlossen, werden diese bis auf Widerruf weiter ausgeführt und müssen nicht erneuert werden. Sofern Sie dieses Angebot nicht weiterführen möchten, geben Sie uns bitte einfach Bescheid.
So ermitteln wir Ihre Gutschrift
- Zunächst ermitteln wir Ihre tatsächlichen Energiekosten für das abgelaufene Jahr.
- Sie erhalten den vertraglich vereinbarte Rabatt (2 oder 1,5 Prozent) in Form einer Gutschrift auf unsere Leistungen Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme.
- Ausgenommen von diesem Angebot sind die städtischen Schmutzwassergebühren.
- Die Rabattgutschrift erfolgt immer auf der Jahresverbrauchsabrechnung (Zustellung Anfang des jeweiligen Folgejahres).
- Ein Rabatt auf die Abschlagszahlung ist nicht möglich.