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Rechnung

Die Rechnungen enthalten viele Informationen. Mit unserer Musterrechnung verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über Ihre Verbrauchsabrechnung. So erkennen Sie mit wenigen Klicks, was die einzelnen Positionen bedeuten.

In Ihrer Jahresrechnung für Energie und Wasser werden auch die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt. Wichtige Hinweise sowie Berechnungsbeispiele für Strom und Erdgas geben weitere Einblicke.

Musterrechnung

Hier finden Sie eine Musterrechnung.

Geben Sie bei Anrufen, im Schriftverkehr und bei Zahlungen bitte immer Ihre Kundennummer und die Lieferstellen-Nummer an. Auf diese Weise können wir Ihnen besonders schnell alle Fragen beantworten.
Bei Fragen zur Abrechnung von Strom, Gas, Wasser oder Wärme erteilen wir Ihnen unter der angegebenen Telefonnummer und Faxnummer (-217) sowie der angegebenen E-Mailadresse die gewünschte Auskunft.
Neben den gängigen Zahlungsmöglichkeiten, z.B. via Überweisung, Bankeinzug oder Dauerauftrag können Sie Ihre Rechnung auch bar begleichen. Dazu scannen Sie an dem Kassenautomaten im Foyer des Stadtwerke-Verwaltungsgebäudes bitte den hier abgebildeten QR-Code. Der Automat ordnet Ihre Zahlung dann gleich Ihrer Rechnung zu. Der Automat bietet Ihnen auch die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag komplett oder teilweise zu begleichen.
Ihre Rechnung adressieren wir immer an Ihre bei uns hinterlegte Rechnungsadresse.
Sofern Sie weitere Immobilien besitzen, deren Anschrift nicht mit Ihrer Rechnungsanschrift übereinstimmen, ist an dieser Stelle die jeweilige Lieferanschrift angegeben, für deren Verbräuche Sie die Rechnung erhalten.
In dieser Schnellübersicht auf der ersten Rechnungsseite können Sie auf einen Blick sehen, wie viel Sie über den Zeitraum eines Jahres verbraucht haben und was dieser Verbrauch kostet. Um besser vergleichen zu können bzw. Rückschlüsse auf Änderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten zu gewinnen, haben wir Ihren Vorjahresverbrauch dem aktuellen Verbrauch gegenübergestellt.
Strom, Erdgas, Wasser und auch Fernwärme gehören zu dem Angebot der Stadtwerke. Die Gebühren für Schmutzwasser ziehen wir im Auftrag der Stadt Pirmasens über diese Jahresrechnung ebenfalls mit ein. Wie genau sich die Gebühren für Schmutzwasser zusammensetzen, ist unter Punkt 18 kurz beschrieben. Bei Fragen rund um Schmutzwasser hilft Ihnen die Stadtverwaltung Pirmasens (Abwasserbeseitigung des Tiefbauamtes) unter der Telefonnummer 06331 84-2416 weiter.
Von den ermittelten Energiekosten ziehen wir die von Ihnen bereits geleisteten Abschlagszahlungen ab. So errechnen wir die Höhe von Nachzahlung oder Guthaben. Bei einem Guthaben z.B. erhalten Sie unverzüglich eine entsprechende Rückerstattung. Bitte denken Sie daran, uns Änderungen Ihrer Bankverbindung immer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Jährlich erheben die Stadtwerke Pirmasens 11 Abschläge, es sei denn, Sie haben eine Vorauskasse-Vereinbarung mit uns abgeschlossen. Hier werden jährlich - abhängig von dem jeweiligen Vorkasse-Modell - ein oder zwei Abschläge fällig. Auf Seite 2 Ihrer Rechnung finden Sie die Daten Ihrer Abschläge. Für die Höhe des Betrags ist Ihr Vorjahresverbrauch maßgeblich sowie bei Preisänderungen der neue Preis. Sollten Sie Ihren Abschlag freiwillig erhöhen wollen, kontaktieren Sie uns bitte oder nutzen Sie unser Online-Kundenportal auf www.swps.de
„Die aufgeführten Abschläge sind nur für den Monat Februar 2023 gültig. Ihre Abschläge von März bis Dezember 2023 reduzieren sich noch aufgrund der Strom- und Gaspreisbremse (die Reduzierung für Monat Februar wird automatisch berücksichtigt). Wir teilen Ihnen Ihre neuen Abschläge mit separaten Schreiben mit. Abschlagsänderungen sind bis auf weiteres nicht möglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“.
Jahresabrechnung 2022.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in den geleisteten Zahlungen bzw. Abschlägen die Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärmekunden schon berücksichtigt wurde..
Jährlich erheben die Stadtwerke Pirmasens 11 Abschläge, es sei denn, Sie haben eine Vorauskasse-Vereinbarung mit uns abgeschlossen. Hier werden jährlich - abhängig von dem jeweiligen Vorkasse-Modell - ein oder zwei Abschläge fällig. Auf Seite 2 Ihrer Rechnung finden Sie die Daten Ihrer Abschläge. Für die Höhe des Betrags ist Ihr Vorjahresverbrauch maßgeblich sowie bei Preisänderungen der neue Preis. Sollten Sie Ihren Abschlag freiwillig erhöhen wollen, kontaktieren Sie uns bitte oder nutzen Sie unser Online-Kundenportal auf www.swps.de
„Die aufgeführten Abschläge sind nur für den Monat Februar 2023 gültig. Ihre Abschläge von März bis Dezember 2023 reduzieren sich noch aufgrund der Strom- und Gaspreisbremse (die Reduzierung für Monat Februar wird automatisch berücksichtigt). Wir teilen Ihnen Ihre neuen Abschläge mit separaten Schreiben mit. Abschlagsänderungen sind bis auf weiteres nicht möglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“.
Der Umsatzsteuernachweis (USt.-Nachweis) schlüsselt Ihnen auf, mit wieviel Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer die jeweilige Energie- oder Wasserart vom Gesetzgeber belegt ist. Die USt.-Differenz ergibt sich aus der Mehrwertsteuer, die übers Jahr mit den Abschlägen abgeführt wurde. Diese unterscheidet sich unter Umständen aufgrund Ihres tatsächlich etwas höheren Verbrauchs, den wir Ihnen mit Ihrer Jahresrechnung berechnen. Haben Sie mehr verbraucht, als über Ihre regulären Abschläge abgedeckt ist, entsteht Ihnen eine Nachzahlung - auch bei der Steuer.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in den geleisteten Zahlungen bzw. Abschlägen die Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärmekunden schon berücksichtigt wurde..
Anhand der Zahlenschlüssel in der Ablesekennung können Sie feststellen, wer abgelesen hat, wie Ihr Zählerstand ermittelt wurde sowie warum abgelesen wurde. Für diese Zahlenschlüssel gibt es auf der Rechnung unter der jeweiligen Energieart (auch bei Wasser) eine Legende, die Ihnen erklärt, wie Ihr Zählerstand, auf dem die Jahresrechnung basiert, ermittelt wurde.
Bei Preisänderungen oder Zählerwechsel im Laufe eines Jahres werden diese Zeiträume abgegrenzt: Es erfolgt eine anteilige Gewichtung und die Berechnung der Verbrauchsmenge orientiert sich an den Vorjahreswerten. In diesem Beispiel wurde beim Strom (und auch bei Wasser) am 20.12. ein Zähler gewechselt. Der Faktor (hier die Zahl 1) besagt, dass der Verbrauch zu 100 Prozent erfolgt ist. Andere Faktoren ergeben sich dann, wenn z.B. Wandler (Zusatzmodule) eingesetzt werden. Dies sind allerdings Ausnahmen, die auf die meisten Kunden nicht zutreffen.
Wie der Name "Jahresrechnung" bereits aussagt, wird in der Regel das vergangene Kalenderjahr abgerechnet. Es sei denn, Sie sind z.B. erst im September nach Pirmasens gezogen oder während des Jahres innerhalb von Pirmasens umgezogen. Dann erhalten Sie - im ersteren Fall - eine Abrechnung über die tatsächlichen 4 Monate (von September bis Ende Dezember) und - im zweiteren Fall - nach dem Auszug unterjährig eine Endabrechnung für die Verbräuche in der ehemaligen Wohnung und, ab dem Datum "Einzug" in die neue Wohnung bis Ende Dezember die Jahresrechnung.
Energie- und Wasserpreise setzen sich immer aus Arbeits- und Grundpreisen zusammen. Wie genau, erfahren Sie auf den jeweiligen Preisblättern, die Sie von uns erhalten oder online unter www.swps.de einsehen können Beträgt die Bezugsdauer weniger als ein Jahr, wird der Grundpreis anteilig angesetzt. Beispiel: Sie wohnen nur acht Monate in Ihrer Wohnung und ziehen dann um, dann zahlen Sie nur 8/12 des Jahresgrundpreises.
Hier erfahren Sie alle Termine und Fristen Ihres Vertrags. Bei Vertragsschluss haben wir Sie über diese bereits informiert. Die Vertragslaufzeiten stehen zudem in Ihrem Original-Vertrag.
Anhand der Zahlenschlüssel in der Ablesekennung können Sie feststellen, wer abgelesen hat, wie Ihr Zählerstand ermittelt wurde sowie warum abgelesen wurde. Für diese Zahlenschlüssel gibt es auf der Rechnung unter der jeweiligen Energieart (auch bei Wasser) eine Legende, die Ihnen erklärt, wie Ihr Zählerstand, auf dem die Jahresrechnung basiert, ermittelt wurde.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) abgelesen, jedoch in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die Z-Zahl ist der Multiplikator, mithilfe dessen wir Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnen, sodass Ihnen auf der Rechnung Kilowattstunden berechnet werden können.
Hier erfahren Sie alle Termine und Fristen Ihres Vertrags. Bei Vertragsschluss haben wir Sie über diese bereits informiert. Die Vertragslaufzeiten stehen zudem in Ihrem Original-Vertrag.
Pirmasenser Wasser ist weich. "Calciumkarbonat" ist übrigens der Fachbegriff für Kalk. Weiches Wasser hat einige Vorteile für Sie:
  • Es sorgt dafür, dass die wasserführenden Leitungen in Ihrem Haus nicht verkalken.
  • Es verlängert die Lebensdauer der wasserführenden Haushaltsmaschinen, z.B. bei Kaffeemaschine, Bügeleisen, Wasch- und Spülmaschine, lagert sich bei mittleren oder harten Härtebereichen schädlicher Kalk ab. Dies führt langfristig zum Verschleiß der Maschinen.
  • Sie benötigen deutlich weniger Reinigungsmittel, z.B. Putzmittel, weniger Waschmittel (bitte beachten Sie hier die Dosierhinweise für weiches Wasser auf der Packung), kein Entkalker. Auch Badezusätze und Shampoos schäumen schon bei geringen Mengen sehr gut auf. Mit weniger Reinigungsmitteln kann ordentlich Geld gespart werden und die Umwelt freut es obendrein.
  • Zimmerpflanzen wachsen mit weichem Wasser besser und bilden keine störenden Kalkflecken auf den Blättern.
Zehn Prozent des Frischwassers werden bei den Schmutzwassergebühren nicht angerechnet. So kommt die Berechnungsgrundlage von 90 Prozent zustande.
Strom, Erdgas, Wasser und auch Fernwärme gehören zu dem Angebot der Stadtwerke. Die Gebühren für Schmutzwasser ziehen wir im Auftrag der Stadt Pirmasens über diese Jahresrechnung ebenfalls mit ein. Wie genau sich die Gebühren für Schmutzwasser zusammensetzen, ist unter Punkt 18 kurz beschrieben. Bei Fragen rund um Schmutzwasser hilft Ihnen die Stadtverwaltung Pirmasens (Abwasserbeseitigung des Tiefbauamtes) unter der Telefonnummer 06331 84-2416 weiter.

Serviceassistent Jahresrechnung 

Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen oder Ihren Abschlag ändern? Dann nutzen Sie unseren Serviceassistent Jahresrechnung.

Abschlag

Wie wird Ihr Abschlag berechnet?

Als Kunde der SWPS erhalten Sie einmal im Jahr eine Rechnung für Ihren Energie- und Wasserbezug. In dieser Rechnung werden die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt.
Anhand der Verbrauchswerte für Energie und Wasser im letzten Abrechnungszeitraum wird der voraussichtliche Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum errechnet.

Bitte beachten Sie,

  • dass durch die stichtagsbezogene Ablesung (Ihr Zählerstand am Ablesetag) auf die vollen 365 Tage eines Jahres hochgerechnet wird.
  • Die Ablesung findet jedes Jahr von Ende November bis Mitte Dezember statt.
  • Mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen wird der Nettobetrag für die zu erwartende Rechnung bestimmt. Hinzu kommt die Umsatzsteuer mit dem gültigen Umsatzsteuersatz.
  • Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der monatlichen Abschlagszahlungen (elf Abschläge) geteilt und somit der Betrag für Ihre Abschlagszahlungen ermittelt.
  • Nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt, davon ein Rechnungsbetrag ermittelt und diese mit den bisher geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.
  • Gibt es eine Differenz zwischen geleisteten Abschlagszahlungen und Gesamtrechnungsbetrag, erhalten Sie je nach Sachlage eine Nachzahlung oder eine Gutschrift.

Berechnungsbeispiel Strom

Berechnungsbeispiel Erdgas

Vorauszahlung

Vorauszahlung – Ihr effektives Spar-Angebot

Senken Sie Ihre Energiekosten durch den Abschluss einer Vorauszahlungsvereinbarung!

Wir bieten Ihnen aktuell eine Gutschrift bis zu 2 Prozent auf die kommende Jahresrechnung (ausgenommen Schmutzwassergebühren), wenn Sie sich für das Zahlungsmodell der Vorauskasse entscheiden. Die Vorauszahlung gibt es in zwei Varianten: Einmalige Vorauszahlung des kompletten Jahresenergie- und Wasserbedarfs (auf Basis Ihrer durchschnittlichen Abnahmemengen der vergangenen Jahre) Anfang März mit 2 Prozent Rabatt oder halbjährliche Vorauszahlung (jeweils 1. März und 1. Juli) mit  1,5 Prozent Rabatt.

Sie können sich alljährlich ab Oktober für Vorauszahlung anmelden – entweder persönlich in unserem Kundenzentrum – oder per Brief, Fax oder E-Mail.

Das Formular erhalten Sie hier:

Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bedarf Ihrer Unterschrift.

Anmeldeschluss ist immer der 31. Januar des neuen Jahres (für das die Vorauszahlungsvereinbarung gilt). Sie benötigen weitere Informationen zum Angebot? Sie können unsere Energieberater erreichen unter Tel. 06331 876 270. 

Wichtig

Haben Sie die Vorauszahlungsvereinbarung einmal bei uns abgeschlossen,  werden diese bis auf Widerruf weiter ausgeführt und müssen nicht erneuert werden. Sofern Sie dieses Angebot nicht weiterführen möchten, geben Sie uns bitte einfach Bescheid.

So ermitteln wir Ihre Gutschrift

  • Zunächst ermitteln wir Ihre tatsächlichen Energiekosten für das abgelaufene Jahr.
  • Sie erhalten den vertraglich vereinbarte Rabatt (2 oder 1,5 Prozent) in Form einer Gutschrift auf unsere Leistungen Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme.
  • Ausgenommen von diesem Angebot sind die städtischen Schmutzwassergebühren.
  • Die Rabattgutschrift erfolgt immer auf der Jahresverbrauchsabrechnung (Zustellung Anfang des jeweiligen Folgejahres).
  • Ein Rabatt auf die Abschlagszahlung ist nicht möglich.