Person am Laptop

Abwendungsvereinbarung

Allgemeine Hinweise

Nutzen Sie bitte bei Zahlungsschwierigkeiten eine der folgenden Möglichkeiten:

Um den offenen Gesamtbetrag fristgerecht bezahlen zu können, lassen Sie sich bitte von unentgeltlichen Beratungsstellen, wie z.B.

  • Verbraucherzentrale Pirmasens, Exerzierplatzstraße 1, 66953 Pirmasens
  • Schuldner- und Insolvenzberatung Pirmasens, Exerzierplatzstraße 17, 66953 Pirmasens

informieren und nehmen Sie staatliche Hilfen an, falls Sie Anspruch darauf haben. Für staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung können Sie sich an die folgenden Behörden wenden:

  • Wohngeldstelle der Stadt Pirmasens, Maler-Bürkel-Straße 33, 66954 Pirmasens
  • Amt für Jugend und Soziales Pirmasens, Maler-Bürkel-Straße 33, 66954 Pirmasens
  • Job-Center Pirmasens, Schachenstraße 70, 66954 Pirmasens
  • Agentur für Arbeit Pirmasens, Schachenstraße 70, 66954 Pirmasens

Wir nennen Ihnen gerne weitere Stellen.


Abwendungsvereinbarung - kurz erklärt

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden nach § 118b EnWG bzw. § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.

Mit Hilfe der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlung, kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Der Energieversorger verpflichtet sich, den Kunden nach Maßgabe der bestehenden Vertragsbedingungen weiter zu versorgen. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, seine laufenden Zahlungsverpflichtungen sowie die monatlichen Abschlagszahlungen nach Maßgabe der bestehenden Vertragsbedingungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt in voller Höhe zu erfüllen.

Gleichzeitig bieten wir unseren Kunden alternativ die Möglichkeit einer Chipkartenzählervereinbarung an. Bei Installation eines solchen Chipkartenzählers besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kombination einer Zahlung auf eine bestehende Schuld mit einer Vorauszahlung. Der Kunde erhält von uns eine codierte Chipkarte zum Betrieb des Chipkartenzählers. Durch Aufladen der Chipkarte wird der weitere Energiebezug für die Dauer des aufgeladenen Zeitraumes sichergestellt.

Gerne können Sie sich mit uns unter Tel. 06331/876-381 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder alternativ an einer Chipkartenzählervereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.