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Kunden-Information zur Soforthilfe Gas gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas

(vom 21.11.2022)

Kunden-Information zur Soforthilfe Gas gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas:

Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gaskunden.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Soforthilfe im Dezember beschlossen, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Wenn Sie am 1. Dezember 2022 Kunde der Stadtwerke Pirmasens sind (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden), profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Unabhängig vom Zahlungseingang der Soforthilfe des Bundes bei uns. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag für Gas nicht eingezogen. Der Abschlag für Strom und Wasser/Abwasser ist davon nicht betroffen und wird weiterhin abgebucht. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie den Gasanteil des Abschlages für Dezember nicht leisten. Beträge, die Sie freiwillig dennoch zahlen, werden wir entsprechend in der nächsten Rechnung berücksichtigen. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
In Ihrer Jahresabrechnung für 2022, die Sie ab Januar 2023 von uns erhalten, wird der Erstattungsbetrag der Soforthilfe offen ausgewiesen und mit dem nicht eingezogenen bzw. nicht überwiesenen Abschlag für Dezember verrechnet. Demnach entsteht für Sie hier keinerlei Handlungsbedarf. Sollten die Angaben zur Soforthilfe wider Erwarten nicht in Ihrer Jahresrechnung ersichtlich sein, können Sie gern Kontakt mit den Mitarbeitern unseres Kundencenters aufnehmen. Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung], die einen Erdgas-Jahresverbrauch von unter 1.500.000 kWh pro Jahr vorweisen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und
Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen den Stadtwerken bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Gaskunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung, die den Monat Dezember umfasst. Die Entlastung wird dann separat in der Rechnung ausgewiesen. Bei den Gaskunden mit jährlicher oder halbjährlicher Zahlungsweise erfolgt die Entlastung durch die Soforthilfe direkt auf der Jahresverbrauchsabrechnung im Januar 2023. Weiterführende Informationen zur Soforthilfe Dezember 2022, anspruchsberechtigen Kundinnen und Kunden sowie Abwicklungsmöglichkeiten der Auszahlung erhalten Sie unter:
https://www.bdew.de/media/documents/Awh_20221111_Soforthilfe_3._Auflage_11.11.22_final.pdf.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.
Den Stadtwerken Pirmasens ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die
Stadtwerke können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.  Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Bei Fragen zu den aktuellen Veränderungen, der Soforthilfe oder zu unseren Serviceleistungen
erreichen Sie uns unter Tel. 06331 876-270. Unser Serviceteam nimmt sich gerne Zeit für Sie. Gemeinsam überprüfen wir, welche Möglichkeiten es gibt, Ihren Energieverbrauch zu
reduzieren. Informationen dazu haben wir für Sie unter www.swps.de/de/Service/Energiespartipps zusammengetragen.
Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Mitarbeiter der Stadtwerke Pirmasens zurzeit mit der Umsetzung der Soforthilfe stark belastet sind. Aufgrund des hohen Aufkommens werden die
Stadtwerke Pirmasens ab 01. Dezember 2022 nur noch Kundenbesuche nach vorheriger Terminvereinbarung umsetzen. Die Terminbuchungen können per Mail, Telefon oder über unseren Internetauftritt erfolgen.

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