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Fragen und Antworten zur Umsatzsteuerrückerstattung für Arbeiten an privaten Trinkwasser-Hausanschlüssen
1. Warum wurde für meinen Wasserhausanschluss zunächst ein höherer Steuersatz berechnet?

Die Berechnung nach dem Regelsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2000 zurück, auf die die Wasserversorger – wie auf alle anderen Steuerfragen – keinen Einfluss hatten. Nach der erfolgreichen Klage eines sächsischen Wasserversorgers gilt nun rückwirkend wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

2. Warum erhalte ich die Rückzahlung von meinem Wasserversorger und nicht vom Finanzamt?

Wir übernehmen die Abwicklung der Rückzahlung als freiwillige Serviceleistung.

3. Wer darf mit einer Steuerrückzahlung rechnen?

Grundsätzlich alle Privatkunden der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH, denen seit dem 1. August 2000 ein Wasserhausanschluss gelegt wurde und auf deren Rechnung ein Steuersatz von 16 bzw. 19 Prozent angegeben ist.

4. Muss ich eine Frist berücksichtigen?

Nein, für den Antrag einer Steuerrückzahlung gilt keine Frist.

5. Wie erhalte ich das Geld?

Das Geld wird auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

6. Wann erhalte ich das Geld?

Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihren Antrag. Aufgrund der hohen Zahl von Antragsstellern möchten wir Sie allerdings um etwas Geduld bitten.

7. Ich bin kein Kunde der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH mehr, erhalte ich trotzdem eine Rückzahlung?

Ja, entscheidend ist einzig, wer auf der entsprechenden Rechnung als Vertragspartner angegeben ist.

8. Ich habe das Grundstück mittlerweile verkauft. Darf ich dennoch mit einer Rückzahlung rechnen?

a, da Sie seinerzeit Vertragspartner der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH waren.

9. Betrifft mich als Mieter die Rückzahlung?

In der Regel nicht, da nur Eigentümer und damit direkte Vertragspartner der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH für eine Steuerrückzahlung in Frage kommen.

10. Ich bin Bauherr, aber die Rechnung für den Wasseranschluss hat die Baufirma bezahlt. Erhalte ich dennoch eine Rückzahlung?

Entscheidend ist, wer auf der entsprechenden Rechnung als Vertragspartner angegeben ist. Nur er darf einen Antrag auf Steuerrückerstattung stellen.

Das Formular zur Steuerrückerstattung finden Sie hier.
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