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Häufige Fragen
Ich habe vor einiger Zeit meinen Energieversorger gewechselt. Nun bin ich dort unzufrieden und möchte zu den Stadtwerken zurückkehren. Wie geht das?
Es ist denkbar einfach: Sie rufen uns an unter 06331 / 876-270. Wir notieren Ihre Daten und senden Ihnen eine Vollmachtserklärung zu. Diese müssen Sie nur noch unterschreiben und an uns zurücksenden. Nutzen Sie hierzu bitte das beiliegende Freikuvert. So ist die Rücksendung für Sie kostenlos. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie, z.B. die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Versorger. Sie hören dann automatisch wieder von uns, indem Sie eine Bestätigung dieser Kündigung sowie den neuen Vertrag von uns erhalten.
Was ist ein Energieausweis und warum braucht man den?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses. Der Energieausweis ist mit einer Farbskala von grün-gelb bis rot ausgestattet. Damit ist es auch für den Laien schnell nachvollziehbar, welches Gebäude sparsam an Energie oder ein Energieverschwender ist. Dies ist vom Prinzip her so aufgebaut, wie man es schon bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Elektrogeräten kennt.
Mit dem Energieausweis können Käufer oder Mieter von Häusern und Wohnungen vor dem Kauf abschätzen, welche Energiemenge voraussichtlich das Objekt im Jahr benötigt und dies mit in die Preisverhandlungen einfließen lassen.
Der dokumentierte Energiebedarf eines Hauses soll die tatsächlichen Kosten verschiedener Objekte für den Käufer vergleichbar machen, denn neben dem reinen Kaufpreis sind die Energiekosten mittlerweile eine wichtige Größe.
Wer braucht einen Energieausweis?
Alle Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen. Diese sind dazu verpflichtet einen Nachweis über die Energiekosten des Gebäudes den jeweiligen Interessenten vorzulegen. Außerdem wird der Energieausweis benötigt, um an verschiedene staatliche Fördermittel zu gelangen (z.B. CO2-Modernisierungsprogramm)
Es gibt verschiedene Energieausweise, welche sind das?
a) Es gibt einmal den Verbrauchsausweis, der wie der Name schon sagt, als Grundlage den Verbrauch der Vormieter-/Besitzer anhand der Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre hat. Der Verbrauchsausweis spiegelt damit auch das individuelle Heizverhalten der Vorbewohner wieder. Außerdem fließt mit ein, ob viele oder wenig Leute das Objekt bewohnt haben. Der Verbrauchsausweis sagt damit wenig über die Qualität des Gebäudes aus, kann aber schnell und günstig erstellt werden.
b) Als Pendant dazu gibt es den Bedarfsausweis. Hier berechnen Fachleute den Energiebedarf des Gebäudes anhand technischer Daten. Dieser sagt damit mehr aus, über den energietechnischen Zustand des Gebäudes, ist aber auch aufwendiger und teurer.
  Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Am 1.7.2008 ändern sich die Vorschriften, was ist neu?
Ab 1. Juli ist es Pflicht für Wohngebäude die bis 1965 fertiggestellt wurden, einen Ausweis vorzulegen wenn das Gebäude verkauft oder vermietet werden soll.
Für Gebäude bis 4 Wohnungseinheiten ist ab 1. Oktober 2008 der Bedarfsausweis Pflicht, d.h. es besteht keine Wahlfreiheit mehr.
Die Ausweispflicht gilt allerdings nicht für selbstgenutzte Eigenheime, die nicht zum Verkauf oder zur Vermietung stehen.
Wo bekommt man einen Energieausweis?
Bei allen zertifizierten Energieberatern. Beispielsweise bei den Stadtwerken in Pirmasens. Die Stadtwerke beraten hier individuell über sinnvolle Energiesparmaßnahmen bzw. Modernisierungen an dem Gebäude und stellen beide Arten von Energieausweisen aus. Jeder Interessierte Gebäudebesitzer kann sich im Beratungszentrum an der Streckbrücke 4 melden und einen Termin mit dem zertifizierten Energieberater ausmachen.
Netzzugang - sind das zusätzliche Kosten?
Nein - im Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 ist im § 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Absatz 6 geregelt, dass das Entgelt für den Netzzugang gesondert auszuweisen ist.
Falls Ihre Fragen hiermit noch nicht beantwortet sind, hilft das Team der Stadtwerke Pirmasens gerne weiter (Tel. 06331 / 876-270).
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