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Grund- und Ersatzversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Auf Basis des EnWG gelten ab dem 8. November 2006 die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - Gas GVV). Für Haushaltskunden gelten ab dem 1. Mai 2007 für die Grund- und Ersatzversorgung die Bedingungen der Gas-GVV.

Darüber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom oder Erdgas ohne Liefervertrag bezieht. Die Ersatzversorgung führen die Stadtwerke Pirmasens zu den Konditionen und Preisen der Grundversorgungstarife durch.

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