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| SWPS Erdgas |
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| Fragen und Antworten zum Sondervertrag SWPS Erdgas |
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| Warum habe ich von den Stadtwerken Pirmasens ein neues Vertragsangebot erhalten? |
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Der Gesetzgeber hat am 8. November 2006 neue Versorgungsbedingungen in Kraft gesetzt. Die
Energieversorgung erfolgt zukünftig auf der Grundlage der neuen Gas-Grundversor-gungsverordnung (GasGVV). Alle Versorger
sind nun verpflichtet, binnen zwölf Monaten nach Erlass der neuen Bedingungen die bestehenden Verträge anzupassen.
Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgabe haben die Stadtwerke Pirmasens eine neue Erdgaspreisstruktur zum 1. Oktober 2007
geschaffen. Diese enthält neben den Allgemeinen Tarifen auch den Erdgas-Sondervertrag "SWPS Erdgas". |
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| Was ist der Unterschied zwischen den Allgemeinen Preisen und SWPS Erdgas? |
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Für alle Erdgaskunden, die einen jährlichen Erdgasbedarf größer 6.000 kWh haben, ist es vorteilhaft,
mit uns den Gaslieferungsvertrag "SWPS Erdgas" abzuschließen. Sie sind damit Sondervertragskunden und werden auf
Grundlage dieses Vertrages zu Sonderpreisen mit Erdgas beliefert. Hier gelten auch besondere Vertragsbedingungen,
beispielsweise hinsichtlich Laufzeit und Zahlungsart. |
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| Was passiert, wenn ich den angebotenen Vertrag nicht annehme? |
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Alle Erdgaskunden, die mit uns den Sondervertrag SWPS Erdgas nicht abschließen möchten, werden
zu den Allgemeinen Preisen beliefert. Hier gelten einerseits kürzere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, andererseits
ist der Erdgaspreis in der Grundversorgung teurer, da hier höhere Abgaben zu entrichten sind. |
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| Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH |
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