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Stadtwerke warnen erneut vor Haustürgeschäften

Die Stadtwerke Pirmasens wurden erneut von mehreren Kunden darüber informiert, dass sie an der Haustür massivst bedrängt worden seien. Die Personen, die sich nicht ausweisen konnten/wollten, sagten, Sie kämen von den Stadtwerken Pirmasens und wollten die letzte Abrechnung kontrollieren. Erst nachdem ihnen Einlass gewährt wurde, offenbarten sie ihre Herkunft als Mitarbeiter eines fremden Versorgungsunternehmens.

Zusätzlich wird von dieser Firma momentan unerlaubte Telefonakquise betrieben. In diesem Zusammenhang geben sich die Vermittler als Partner der Stadtwerke aus.

Die Stadtwerke Pirmasens betreiben keinerlei Vertriebskooperationen und verlangen von den Kunden keine Angaben zum Stromverbrauch etc., da diese Informationen den Stadtwerken als direkter Versorger ohnehin vorliegen. Die Stadtwerke Pirmasens warnen die Verbraucher, am Telefon irgendwelche Zusagen zu machen, da dies mittlerweile auch als Vertragszustimmung gewertet wird und keiner Unterschrift mehr bedarf.

Die Stadtwerke Pirmasens distanzieren sich von den Vorgängen entschieden und warnen vor diesem unseriösen Gebaren. Stadtwerkemitarbeiter können sich immer ausweisen und werden keine Kunden drängen, irgendwelche Verträge zu unterschreiben. Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei um sogenannte Drückerkolonnen handelt, die nur darauf aus sind, Stromverträge zu verkaufen und Provision zu kassieren. Ein günstiges Angebot steckt selten dahinter.

Stadtwerkekunden, die an der Haustür wegen Stromverträgen angesprochen oder angerufen werden, sollten nichts unterschreiben oder zusagen, ohne sich vorher gründlich zu informieren und niemandem Zutritt zur Wohnung gewähren. Im Zweifelsfall sollen die Kunden direkt mit den Stadtwerken in Kontakt treten.

Betroffene können sich dazu montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 06331 / 876-270 an das Kundenzentrum der Stadtwerke wenden. Auch die Energieberatung, An der Streckbrücke 4, steht mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wer bereits an der Hautür einen neuen Stromliefervertrag unterschrieben oder telefonisch einem Vertrag abgeschlossen hat, kann den Vertragabschluss binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Wurden sie zur Vertragsunterzeichnung genötigt oder in Bezug auf den Vertrag getäuscht, besteht auch nach dieser Frist noch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.

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