Grundsätzlich sind Umsatzsteuerrückzahlungen für Wasserhausanschlüsse möglich,
die in der Zeit von August 2000 bis heute bereitgestellt wurden, die mit einem Umsatzsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent
abgerechnet wurden, die für den privaten Bereich erfolgten und die direkt an die Stadtwerke Pirmasens gezahlt wurden.
Dasselbe gilt für Reparatur-Rechnungen aus diesem Zeitraum. Nicht betroffen sind Trink- und Abwassergebühren, da sie
bereits in der Vergangenheit mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert wurden. |