Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung, Niederdruck- anschlussverordnung
(NAV / NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV / NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit
uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung / Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen
Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV / NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2
Energiewirtschafts- gesetz (EnWG) sind
wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend
auf den AVBEltV / AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde.
Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen
Vorgaben der NAV / NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005
abgeschlossen wurden, gilt die NAV und die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich. |