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| Netzanschluss |
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Durch die nachfolgende Veröffentlichung werden alle betroffenen Netzanschluss- verträge an die Vorgaben
der neuen Netzanschlussverordnungen angepasst.
Die neuen Bedingungen können auch im Kundencenter bei den Stadtwerken, An der Streckbrücke 4, eingesehen werden. |
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Der Netzbetreiber Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe
der Niederspannungsanschluss- verordnung (NAV) vom 01.11.2006 jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung
des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Pirmasens
Versorgungs GmbH - siehe Netzanschlussvertrag Strom. |
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Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die
nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der
AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern,
die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen. |
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Technische Richtlinie Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke
Pirmasens Versorgungs GmbH - Stand: Januar 2009 ...
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| Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH |
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