Stadtwerke Pirmasens
Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
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Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
EEG-Einspeisungen im Jahr 2010
Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000161
Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH
Einleitung

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH mit diesem Dokument nach.

Grundsystematik

Die gemäß §§ 23-26 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.

Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH

Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage hier ersichtlich.

Meldungen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH an die Amprion GmbH

Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die Amprion GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion GmbH zur Verfügung gestellt.

Hinweis auf Besonderheiten

Die in der Anlage 2 angegebenen Daten ergeben sich aus allen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, die an das Stromnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH im Jahr 2010 angeschlossen waren.

Bei der Bemessung der EEG-Vergütungszahlungen an den jeweiligen Anlagenbetreiber gelten bezüglich der Zusammenfassung von Anlagen die Vorschriften des § 12 Abs. 6 EEG 2004 bzw. § 19 Abs. 2 und 3 EEG 2010.

Anlagen:
1) Aggregierte Daten lt. Testat ... mehr
2) Anlagenstatistik ... mehr
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