| Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG |
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| EEG-Einspeisungen im Jahr 2010 |
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| Netzbetreiber (VNB): |
Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH |
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| Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: |
10000161 |
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| Netznummer der Bundesnetzagentur: |
1 |
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| Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: |
Amprion GmbH |
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| Einleitung |
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Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung
der nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
mit diesem Dokument nach. |
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| Grundsystematik |
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Die gemäß §§ 23-26 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber
ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2
Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet. |
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| Datenermittlung |
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| Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH |
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Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß
§§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind
für jede Anlage hier ersichtlich. |
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| Meldungen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH an die Amprion GmbH |
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Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die Amprion GmbH
übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer
oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion GmbH
zur Verfügung gestellt. |
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| Hinweis auf Besonderheiten |
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Die in der Anlage 2 angegebenen Daten ergeben sich aus allen Anlagen zur Erzeugung
von Strom aus Erneuerbaren Energien, die an das Stromnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH im Jahr 2010
angeschlossen waren. |
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| › |
Bei der Bemessung der EEG-Vergütungszahlungen an den jeweiligen Anlagenbetreiber
gelten bezüglich der Zusammenfassung von Anlagen die Vorschriften des § 12 Abs. 6 EEG 2004 bzw. § 19 Abs. 2 und
3 EEG 2010. |
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| Anlagen: |
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| 1) |
Aggregierte Daten lt. Testat ...
mehr |
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| 2) |
Anlagenstatistik ... mehr |
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