Gemäß gesetzlicher Vorgaben wurde in Berlin am 1. November eine Zentrale Schlichtungsstelle Energie eröffnet.
Energieverbraucher können sich an sie wenden, wenn Probleme mit ihrem Energieversorger vorliegen, die trotz intensivem Bemühen beider
Seiten nicht gelöst werden konnten. Die Schlichtungsstelle soll helfen in einem engen Zeitraum (bis 3 Monate) eine für alle Beteiligten
tragbare Lösung zu finden und die Gerichte zu entlasten. Dabei ist zu beachten, dass die Schlichtungsstelle die Annahme einer Beschwerde
vorweg prüft und ggf. auch zurückweist. Bestehen zu gleichgelagerten Sachverhalten bereits eindeutige Gerichtsurteile, wird die
Schlichtungsstelle diese Fälle nicht erneut bewerten. Die Schlichtungsstelle wird bei Eingang einer Beschwerde zunächst Rücksprache mit
dem Energieversorger halten und dann entweder die Beschwerde weiter bearbeiten oder zurückweisen. Für den Endkunden fallen hierbei
zunächst keine Kosten an. |