| Netznutzung |
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| Vorgelagerter Netzbetreiber: |
| Creos Deutschland GmbH, Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken |
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Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2012 ergeben sich für das
Gasverteilnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.01.2012 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.01.2012 ...
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Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2011 ergeben sich für das Gasverteilnetz
der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.01.2011 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.01.2011 ...
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Die für uns zuständige Landesregulierungsbehörde hat mit Wirkung zum 01.01.2010 Erlösobergrenzen
für das Gasverteilnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH festgelegt. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.01.2010 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.01.2010 ...
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Die für uns zuständige Landesregulierungsbehörde hat mit Wirkung zum 01.01.2009 Erlösobergrenzen
für das Gasverteilnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH festgelegt. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.01.2009 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.01.2009 ...
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Die Bundesnetzagentur hat unserem vorgelagerten Netzbetreiber, der Saar Ferngas Transport GmbH, die
Genehmigung ihrer Netzentgelte erteilt. Die zu wälzenden Kosten wurden der Landesregulierungsbehörde Energie angezeigt
und nicht beanstandet. Damit ändern sich zum 1. Oktober 2008 auch unsere Netznutzungsentgelte. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.10.2008 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Aufgrund behördlicher Vorgaben bzgl. der Kostenwälzung werden die Netzentgelte zum 01.09.2008 angepasst. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.09.2008 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Die Bundesnetzagentur hat unserem vorgelagerten Netzbetreiber, der Saar Ferngas Transport GmbH, die
Genehmigung ihrer Netzentgelte erteilt. Die zu wälzenden Kosten wurden der Landesregulierungsbehörde Energie angezeigt und
nicht beanstandet. Damit ändern sich zum 1. Juli 2008 auch unsere Netznutzungsentgelte. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.07.2008 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Die Genehmigung ist befristet bis 31.12.2008 |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Bei dem vorstehenden Preisblatt handelt es sich um die nach § 23a EnWG mit Wirkung zum 01.04.2008
genehmigten Netzentgelte einschließlich der gewälzten Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers (Saar Ferngas Transport GmbH).
Wir haben der Landesregullierungsbehörde Rheinlandpfalz die Überschreitung gemäß § 23 a Abs. 2 EnWG mitgeteilt. |
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Wichtiger Hinweis:
Die Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz hat sich gegenüber der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH verpflichtet,
den diesem Preisblatt zugrunde liegenden Genehmigungsbescheid vom 01.04.2008 zurück zu nehmen und die Stadtwerke Pirmasens
Versorgungs GmbH für den Genehmigungszeitraum (01.04.2008 bis 31.12.2008) rückwirkend mit höheren Netzentgelten neu zu
verbescheiden, sollte der BGH in einem der Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Beschlüsse des OLG Koblenz
(W 595/06; W 605/06; W 621/06) in den strittigen Fragen der Berechnungssystematiken Eigenkapitalverzinsung und
kalkulatorische Gewerbesteuer sowie der Höhe des Zinssatzes des wie Fremdkapital zu verzinsenden Anteils des Eigenkapitals
auch nur teilweise zugunsten der klagenden Netzbetreiber entscheiden. |
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Bis zu einer eventuellen Neuverbescheidung durch die Landes- regulierungsbehörde wird die Netznutzung
vorläufig auf Grundlage des vorstehenden Preisblatts abgerechnet, jedoch unter folgendem Vorbehalt:
Sollte die Landesregulierungsbehörde der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachträglich höhere als die genehmigten Entgelte
zusprechen, so wird die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH die Differenz zwischen den abgerechneten und den nachträglich
durch die Landesregulierungsbehörde höher festgesetzten Netznutzungsentgelten nachfordern. Sollte der BGH vollständig im
Sinne der Klagen der Netzbetreiber entscheiden, so kann für den Zeitraum 01.04.2008 bis 31.12.2008 aufgrund der neu
ausgesprochenen Genehmigung der Landesregulierungsbehörde und der Kostenwälzung für diesen Zeitraum im äußersten Fall
folgendes Preisblatt Gültigkeit haben: |
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Im Schriftsatz vom 28.09.2007 beantragtes Preisblatt, jedoch inklusive Kostenwälzung: |
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Antrag Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Im Schriftsatz vom 28.09.2007 beantragtes Preisblatt, jedoch ohne Kostenwälzung: |
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Antrag Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.04.2008 ...
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wird eine Nachforderung jedoch nicht vornehmen, wenn
mit der Landesregulierungsbehörde im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung eine Regelung gefunden wird, die es der
Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH ermöglicht, die bis zur Neuverbescheidung entstandenen Mindererlöse z.B. im
Rahmen des Regulierungskontos für die Zukunft zu verrechnen. |
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Genehmigtes Preisblatt mit Kostenwälzung - Stand: 01.10.2007 ...
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Genehmigtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - Stand: 01.10.2007 ...
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Bei dem vorstehenden Preisblatt handelt es sich um die nach § 23a EnWG mit Wirkung zum 01.10.2007
genehmigten Netzentgelte einschließlich der gewälzten Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers (Saar Ferngas Transport GmbH).
Wir haben der Landesregullierungsbehörde Rheinlandpfalz die Überschreitung gemäß § 23a Abs. 2 EnWG mit Schreiben vom
19.12.2007 mitgeteilt. |
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Wichtiger Hinweis:
Die Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz hat sich gegenüber der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH verpflichtet, den
diesem Preisblatt zugrunde liegenden Genehmigungsbescheid vom 02.10.2007 zurückzunehmen und die Stadtwerke Pirmasens
Versorgungs GmbH für den Genehmigungszeitraum (01.10.2007 bis 31.03.2008) rückwirkend mit höheren Netzentgelten neu zu
verbescheiden, sollte der BGH in einem der Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Beschlüsse des OLG Koblenz
(W 595/06; W 605/06; W 621/06) in den strittigen Fragen der Berechnungssystematiken Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische
Gewerbesteuer sowie der Höhe des Zinssatzes des wie Fremdkapital zu verzinsenden Anteils des Eigenkapitals auch nur teilweise
zugunsten der klagenden Netzbetreiber entscheiden. |
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Bis zu einer eventuellen Neuverbescheidung durch die Landesregulierungsbehörde wird die Netznutzung
vorläufig auf Grundlage des vorstehenden Preisblatts abgerechnet, jedoch unter folgendem Vorbehalt:
Sollte die Landesregulierungsbehörde der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachträglich höhere als die genehmigten Entgelte
zusprechen, so wird die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH die Differenz zwischen den abgerechneten und den nachträglich
durch die Landesregulierungsbehörde höher festgesetzten Netznutzungsentgelten nachfordern. Sollte der BGH vollständig im Sinne
der Klagen der Netzbetreiber entscheiden, so kann für den Zeitraum 01.10.2007 bis 31.03.2008 aufgrund der neu ausgesprochenen
Genehmigung der Landesregulierungsbehörde und der Kostenwälzung für diesen Zeitraum im äußersten Fall folgendes Preisblatt
Gültigkeit haben: |
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Beantragtes Preisblatt mit Kostenwälzung - vom 03.04.2007 ...
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Beantragtes Preisblatt ohne Kostenwälzung - vom 03.04.2007 ...
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wird eine Nachforderung jedoch nicht vornehmen, wenn mit der
Landesregulierungsbehörde im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung eine Regelung gefunden wird, die es der Stadtwerke Pirmasens
Versorgungs GmbH ermöglicht, die bis zur Neuverbescheidung entstandenen Mindererlöse z.B. im Rahmen des Regulierungskontos für die
Zukunft zu verrechnen. |
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH hat nach §23a Abs. 3 EnWG am 28. September 2007 bei der
Landesregulierungsbehörde Energie Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Änderung der Netzentgelte für das Gasnetz gestellt. |
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Beantrages Preisblatt für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes - Stand: 01.04.2008 ...
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH hat nach §23a Abs. 3 EnWG am 30.01.2006 bei der
Landesregulierungsbehörde Energie Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Änderung der Netzentgelte für das Gasnetz gestellt. |
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Preisblatt 1 - Entgeltsystem für den Zugang zum Endverteilungsnetz der Stadt Pirmasens ...
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Preisblatt 2 - Entgeltsystem für den Zugang zum Endverteilungsnetz der Stadt Rodalben ...
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Preisblatt 3 - Entgeltsystem für den Zugang zum Endverteilungsnetz des Vorortes Niedersimten ...
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