| Netzzugang |
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| Wesentliche geschäftliche Bedingungen für den Netzzugang zum Endverteilungsnetz der Stadtwerke
Pirmasens Versorgungs GmbH |
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Die nachfolgenden wesentlichen geschäftlichen Bedingungen beschreiben die Grundlagen zur
Durchführung des Netzzugangs bei Erdgas, die im Einzelfall verbindlich über den Netzzugangsvertrag nebst Anlagen
mit dem Transportkunden zu vereinbaren sind. |
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| 1. Gegenstand des Geschäftes |
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wird Unternehmen unter den in der Verbändevereinbarung
vom 4. Juli 2000 und im 1. Nachtrag zur Verbändevereinbarung vom 15. März 2001 beschriebenen Bedingungen den Zugang
zu ihrem Endverteilungsnetz ermöglichen. Zwischen den Stadtwerken und dem Transportkunden wird durch den Netzzugangsvertrag
eine maximal nutzbare Stundenleistung in kW sowie eine Transportmenge in kWh vereinbart. Zur Durchführung des Netzzuganges
werden Systemdienstleistungen von den Stadtwerken erbracht. Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wird eine vereinbarte
Transportkapazität in Höhe dieser vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in ihrem Verteilungsnetz vorhalten, die der
Transportkapazität flexibel nutzen kann. Dem Transportkunden wird im Rahmen vorhandener Netzkapazitäten eine Steuerungsdifferenz
von zusätzlich 2 Prozent der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung zustehen. Zu einer darüber hinausgehenden
Inanspruchnahme des Netzes wird der Transportkunde nicht berechtigt sein. |
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Die im Preisblatt veröffentlichten Entgelte beziehen sich ausschließlich auf den Netzzugang zu den
vorhandenen Anlagen im Sinne der Verbändevereinbarung. Die Kosten für Erstellung, Betrieb und Instandhaltung des technischen
Netzzuganges insbesondere auch der dazugehörigen Mess-, Regelungs- und Übertragungseinrichtungen gehen gemäß
Verbändevereinbarung zu Lasten des Transportkunden. |
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| 2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Netzzuganges |
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Der Netzzugangsvertrag wird zwischen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH und dem Transportkunden,
einer juristischen Person, geschlossen. Bei neu herzustellenden Anschlüssen und bei gekündigten Anschlussverhältnissen ist
ergänzend der Abschluss eines Netzanschlussvertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzanschlussnehmer (Eigentümer des
erdgasversorgten Grundstücks) notwendig. Ergänzend wird ein Netzendkundenvertrag zwischen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs
GmbH und dem Erdgaskunden geschlossen werden. |
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| 3. Wirtschaftliche Voraussetzungen des Transportkunden |
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Netzzugang wird grundsätzlich nur solchen Transportkunden gewährt, die über eine Berufs- und
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Zur Absicherung möglicher aus dem Netzzugang resultierender Risiken können vom
Netzbetreiber entsprechende Sicherungsleistungen wie z.B. Bankbürgschaften oder Vorauszahlungen verlangt werden.
Entsprechend wird im Netzzugangsvertrag geregelt. |
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Der Transportkunde wird zudem die Zeitgleichheit bezogen auf die Stunde von Ein- und
Ausspeisung sicherstellen. |
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| 4. Technische Voraussetzungen des Transportkunden |
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Für die korrekte Abwicklung und Abrechnung des Netzzuganges sind die entsprechenden technischen
Voraussetzungen zu schaffen, um die ein- bzw. ausgespeiste Erdgasmenge bezogen auf die Stunde zu messen und zu
registrieren. Deshalb können Transportkunden nur für die Belieferung von Erdgaskunden, die über eine geeignete Leistungsmessung
mit Datenfernübertragung verfügen, Netzzugang begehren. |
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Es gelten die "Technischen Rahmenbedingungen" der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
in der jeweils gültigen Fassung. |
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| 5. Berechnung des Netzzugangsentgeltes |
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Das Entgelt für den Netzzugang wird sich auf einen Zeitraum von einem Jahr beziehen und sich aus
folgenden Komponenten zusammensetzen: |
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| Arbeitsentgelt |
| + Leistungsentgelt |
| + Entgelt für die Systemdienstleistungen |
| (+ ggf. Konzessionsabgabe) |
| = Netzzugangsentgelt netto |
| + Umsatzsteuer |
| = Netzzugangsentgelt brutto |
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Das spezifische Arbeitsentgelt in Cent/kWh wird in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportmenge
am Ausspeisepunkt in kWh berechnet. Das spezifische Leistungsentgelt in € /kWh wird in Abhängigkeit von der
vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung am Ausspeisepunkt in kW bestimmt. Das Arbeitsentgelt in € pro Jahr
ergibt sich dann als Produkt aus dem spezifischen Arbeitsentgelt und der gemessenen mindestens jedoch der
vereinbarten Jahresmenge, das Leistungsentgelt in € pro Jahr entsprechend als Produkt aus dem spezifischen
Leistungsentgelt und der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung. |
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Sollte der Transportkunde die zusätzliche Steuerungsdifferenz in Höhe von 2% der vereinbarten
maximal nutzbaren Stundenleistung in Anspruch nehmen, wird für diese zusätzliche Leistung das gleiche spezifische
Leistungsentgelt wie für die vereinbarte Leistung zu entrichten sein. |
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Eine über die zusätzliche Steuerungsdifferenz hinausgehende Leistungsinanspruchnahme wird
grundsätzlich nicht möglich sein. Sollte es in Sonderfällen jedoch trotzdem dazu kommen, wird für die
Leistungsüberschreitung ein im Netzzugangsvertrag individuell festzulegendes, erhöhtes bzw. mehrfaches Leistungsentgelt
zu bezahlen sein. |
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Das Entgelt für Systemdienstleistungen wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Kundenkontakte
berechnet. Als Kontakt ist jeder Ablesungs- bzw. Abrechnungsvorgang zu verstehen. |
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Für Lieferungen an Erdgaskunden mit einer Jahresmenge bis 5 Mio. kWh oder für Lieferungen an
Erdgaskunden, deren Preis über dem Grenzpreis liegt, ist die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH von der
Gebietskörperschaft zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet worden, die Bestandteil des Netzzugangsentgeltes
ist und von der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH an die Gebietskörperschaft abgeführt wird. Grundsätzlich wird
davon ausgegangen, dass der zwischen Transportkunde und Erdgaskunde vereinbarte Erdgaspreis über dem im jeweiligen
Konzessionsgebiet nach der Konzessionsabgabenverordnung vereinbarten Grenzpreis liegt. Andernfalls wird dies vom
Transportkunden auf geeignete Weise, z.B. durch Wirtschaftsprüfer-Testat nachzuweisen sein. |
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Zuzüglich wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes (z.Z. 19%)
fällig. Auf das Netzzugangsentgelt ist keine Erdgassteuer zu entrichten. |
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH kann zusätzlich zum Netzzugang weitere Dienstleistungen
wie z.B. Bilanzausgleich oder Qualitätsanpassung anbieten, die nicht mit dem Netzzugangsentgelt abgegolten sind, sondern
getrennt abgerechnet werden. Entsprechende Vereinbarungen sind im Netzzugangsvertrag festgelegt. |
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| 6. Zahlungsbedingungen |
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Die Abrechnungszyklen für das Netzzugangsentgelt werden individuell im Netzzugangsvertrag geregelt.
Der Transportkunde wird periodische Abschlagszahlungen leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach der
vereinbarten maximalen Stundenleistung sowie der vereinbarten Jahresmenge und wird im Netzzugangsvertrag vereinbart. |
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| 7. Pflichten des Transportkunden |
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Der Transportkunde wird auf eigene Kosten sicherstellen, dass den stündlich ausgespeisten Mengen
wärmeäquivalent und zeitgleich entsprechende Einspeisemengen gegenüberstehen. |
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Der Transportkunde wird verpflichtet sein, an den Einspeisestellen systemkompatibles Gas für den
Transport anzustellen, das die in der Anlage "Kompatibilität" der Verbändevereinbarung festgelegten Anforderungen
erfüllt. Desweiteren wird der Transportkunde nach Maßgabe der Anforderungen des Netzbetreibers sicherstellen, dass durch
das eingespeiste Gas keine bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen bei anderen Erdgaskunden verletzt werden. |
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Der Transportkunde wird dafür sorgen, dass ein ständig erreichbarer Ansprechpartner benannt wird,
der über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt. |
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Der Transportkunde wird die finanziellen Verpflichtungen übernehmen, die sich im Zusammenhang mit
dem Netzzugang z.B. durch Planung, Bau und Betrieb neuer Übernahmestationen oder Leitungen, durch Änderungsmaßnahmen an
bestehenden Übernahmestationen oder Leitungen, durch Installation und Wartung neuer Messgeräte o.ä. ergeben. |
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Weitere Pflichten können im Netzzugangsvertrag vereinbart werden. |
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| 8. Ansprechpartner der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH |
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Unser Ansprechpartner für Sie:
Herr Volker Weiland
Tel. 06331 / 876-181
Fax 06331 / 876-189
E-mail weiland.v@stadtwerke-pirmasens.de/td>
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| 9. Transportanfrage |
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| Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH stellt auf Anfrage gerne folgende Informationen zur Verfügung: |
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| › |
Ablauf von der Transportanfrage bis zum Abschluss des Netzzugangsvertrages |
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| › |
Angaben zum Netzgebiet |
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| › |
Gasbeschaffenheiten |
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| › |
Druckverhältnisse |
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| › |
Sonstige technische Spezifikationen |
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| 10. Engpassmanagement |
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wird nach folgenden objektiven, transparenten und
diskriminierungsfreien Regeln Netzzugang bei Knappheit von Transportkapazitäten gewähren. |
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| 10.1 Kapazitätsbedarf bei Lieferantenwechsel |
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Beim Wechsel eines Endverbrauchers zu einem neuen Lileferanten, wird bei der Verteilung von
Netzkapazitäten gegenüber dem Kunden bzw. dem neuen Lieferanten wie folgt verfahren: |
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| Eine aufgrund des Lieferantenwechsels des Endkunden |
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| › |
gegebenenfalls nicht mehr beanspruchte Kapazitätsbuchung oder |
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| › |
eine entsprechende Kapazität im Endverteilernetz oder |
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| › |
eine dem Endkunden zuzuordnende Kapazität in einer Stichleitung zu diesem Kunden |
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muss vorrangig zur Deckung des durch den Lieferantenwechsel entstehenden Kapazitätsbedarfs des
Endkunden zur Verfügung gestellt werden. |
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| 10.2 Engpass der Transportkapazität und Transparenz |
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Ein Engpass der Transportkapazität ist dann gegeben, wenn bei Vorliegen konkurrierender
vollständiger Netzzugangsanfragen nur eine beschränkte und damit insgesamt zur Deckung aller Anfragen auf der angefragten
Transportstrecke bzw. in den relevanten Netzteilen nicht ausreichende freie Transportkapatität zur Verfügung steht. Die
freie Transportkapatität wird ermittelt, indem von der jeweils für die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH verfügbaren
technischen Transportkapazität die bereits für Dritte oder das eigene/verbundene Unternehmen vorzuhaltende Transportkapazität
abgezogen wird. |
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Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wird dem von dem Engpass bezüglich der Transportkapazität
jeweils betroffenen Netzzugangsinteressenten den Engpass unter Angabe der technischen Kapazität und der Summe der
Buchungen auf diesem Leitungsabschnitt schriftlich mitteilen. Eine Veröffentlichung im Internet steht einer schriftlichen
Mitteilung gleich. |
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| 10.3 Allokationsverfahren |
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Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten vor, wird die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
die Allokation der knappen Kapazität nach dem zuvor veröffentlichten Verfahren vornehmen. Hierzu stehen der Stadtwerke
Pirmasens Versorgungs GmbH folgende Verfahren zur Verfügung. |
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| › |
Allokation nach dem Grundsatz "first committed first served" |
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| › |
Unterscheiden sich die Netzzugangsanfragen hinsichtlich der nachgefragten
Leistungen (z.B. Transportkapazität, Laufzeit etc.) wird die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH mit den
Interessenten parallel über die Konditionen zur Erbringung der Leistungen verhandeln. Die Stadtwerke Pirmasens
Versorgungs GmbH wird den Zuschlag dem aus seiner Sicht jeweils wirtschaftlich günstigsten Angebot innerhalb
einer angemessenen Frist erteilen und die übrigen Bewerber über die Entscheidung informieren. |
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| 10.4 Unterbrechbare Netzzugangsverträge bei Kapazitätsengpässen |
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Besteht keine freie Transportkapazität zur vollständigen Deckung eines der Netzzugangsanfrage
zugrundeliegenden Transportbegehrens, hat der nachfragende Netzzugangsinteressent einen Anspruch auf das Angebot
eines durch die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH unterbrechbaren Netzzugangsvertrages. |
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